| Sozialversicherungsstelle Uri Dätwylerstrasse 11 Postfach 30 6460 Altdorf |
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Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs und endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Männer mit Erreichen des 65. Altersjahrs, Frauen mit Erreichen des 64. Altersjahrs). Wenn Sie trotz Erreichen des AHV-Alters eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, sind Sie weiterhin beitragspflichtig, soweit Ihr Einkommen 16'800 Franken pro Jahr übersteigt.Beitragsfestsetzung
Die Ausgleichskasse erhebt die provisorischen Beiträge in der Regel aufgrund einer Selbsteinschätzung der beitragspflichtigen Person. Die Festsetzung der definitiv geschuldeten Beiträge erfolgt aufgrund eines Meldung durch das Amt für Steuern (AfS).Formulare:
Fragebogen für Selbstständigerwerbende und Personengesellschaften