Sozialversicherungsstelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf
  Tel. 041 874 50 10
Fax 041 874 50 15
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Nichterwerbstätige

Als nichterwerbstätig gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen (aktuell weniger als 4’667 Franken pro Jahr).

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs und endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Vergewissern Sie sich bei unserer Ausgleichskasse, ob Sie als nichterwerbstätig erfasst und/oder beitragspflichtig sind (Risiko von Beitragslücken).

Beitragsfestsetzung

Die zuständige Ausgleichskasse erhebt die provisorischen Beiträge aufgrund einer Selbsteinschätzung der beitragspflichtigen Person. Die Festsetzung der definitiv geschuldeten Beiträge erfolgt aufgrund einer Meldung durch das Amt für Steuern (AfS). Renteneinkommen und Vermögen werden dabei berücksichtigt.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie den Merkblätter Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO und Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO.
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