| Sozialversicherungsstelle Uri Dätwylerstrasse 11 Postfach 30 6460 Altdorf |
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Öffnungszeiten Montag-Freitag 09.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h |
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Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs und endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Vergewissern Sie sich bei unserer Ausgleichskasse, ob Sie als nichterwerbstätig erfasst und/oder beitragspflichtig sind (Risiko von Beitragslücken).Beitragsfestsetzung
Die zuständige Ausgleichskasse erhebt die provisorischen Beiträge aufgrund einer Selbsteinschätzung der beitragspflichtigen Person. Die Festsetzung der definitiv geschuldeten Beiträge erfolgt aufgrund einer Meldung durch das Amt für Steuern (AfS). Renteneinkommen und Vermögen werden dabei berücksichtigt.