Sozialversicherungsstelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf
  Tel. 041 874 50 10
Fax 041 874 50 15
  Öffnungszeiten
Montag-Freitag
09.00 h - 11.30 h
13.30 h - 17.00 h

Partnerweb

Übermitteln Sie die Meldung der Jahreslohnabrechnung online an uns. Vor dem ersten Login benötigen Sie von uns eine Partnernummer. Anfordern per Kontaktformular.

Suchen Sie Mitarbeiter?

Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle

Suchtools

Newsletter

Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter

Freiwillige Versicherung

Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Staaten können freiwillig der AHV beitreten, wenn sie ihren Wohnsitz in Staaten ausserhalb der EU oder der EFTA verlegen und unmittelbar vor dem Austritt während 5 Jahren ununterbrochen bei der AHV versichert gewesen sind. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie in der obligatorischen Versicherung. Sie können damit den Versicherungsschutz in der IV weiterführen und auch vermeiden, dass sie oder ihre Hinterlassenen im Versicherungsfall nur auf Grund der in der Schweiz zurückgelegten Beitragsjahre und bezahlten Beiträge Renten (Teilrenten) erhalten.


Beitritt

Wenn Sie der freiwilligen Versicherung beitreten möchten, richten Sie Ihre Beitritterklärung an die zuständige Vertretung im Ausland. Das Beitrittsformular können Sie dort beziehen. Sie müssen es bis spätestens ein Jahr nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung einreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Beitritt nicht mehr möglich.


Rücktritt und Ausschluss

Versicherte können jeweils auf Ende eines Quartals von der freiwilligen Versicherung zurücktreten. Wenn Sie die Beiträge nicht entrichten oder die erforderlichen Belege nicht einreichen, werden Sie von der Versicherung ausgeschlossen. Als Stichtag gilt jeweils der 31. Dezember des Folgejahrs.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

Die erforderlichen Formulare und persönliche Auskünfte erhalten Sie bei den schweizerischen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten sowie bei der Schweizerischen Ausgleichskasse.
Impressum  |  Disclaimer  |  Kontakt