Sozialversicherungsstelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf
  Tel. 041 874 50 10
Fax 041 874 50 15
  Öffnungszeiten
Montag-Freitag
09.00 h - 11.30 h
13.30 h - 17.00 h

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Hinterlassenenrenten

Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Ehegatten oder eines Elternteils die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) in finanzielle Not geraten.

Witwenrenten

Verheiratete Frauen haben nach dem Tod des Ehemanns Anspruch auf eine Witwenrente,
Für geschiedene Frauen gelten besondere Bestimmungen.

Witwerrenten

Witwer und geschiedene Männer, deren geschiedene Ehefrau gestorben ist, haben Anspruch auf eine Witwerrente, wenn und solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.

Waisenrenten

Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Beim Tod beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des 18. Altersjahrs, für Kinder in Ausbildung bis zu deren Abschluss, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Anmeldung

Anmeldeformulare können Sie bei den Ausgleichskassen, deren Zweigstellen und im Internet kostenlos beziehen resp. herunterladen und der zuständigen Ausgleichskasse einreichen.
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