| Sozialversicherungsstelle Uri Dätwylerstrasse 11 Postfach 30 6460 Altdorf |
Tel. 041 874 50 10 Fax 041 874 50 15 |
Öffnungszeiten Montag-Freitag 09.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h |
Übermitteln Sie die Meldung der Jahreslohnabrechnung online an uns. Vor dem ersten Login benötigen Sie von uns eine Partnernummer. Anfordern per Kontaktformular.
Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle
Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter
Witwenrenten
Verheiratete Frauen haben nach dem Tod des Ehemanns Anspruch auf eine Witwenrente,Witwerrenten
Witwer und geschiedene Männer, deren geschiedene Ehefrau gestorben ist, haben Anspruch auf eine Witwerrente, wenn und solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.Waisenrenten
Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Beim Tod beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des 18. Altersjahrs, für Kinder in Ausbildung bis zu deren Abschluss, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.Anmeldung
Anmeldeformulare können Sie bei den Ausgleichskassen, deren Zweigstellen und im Internet kostenlos beziehen resp. herunterladen und der zuständigen Ausgleichskasse einreichen.