Sozialversicherungsstelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf
  Tel. 041 874 50 10
Fax 041 874 50 15
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Medizinische Massnahmen

Die Invalidenversicherung übernimmt bei versicherten Personen vor dem 20. Altersjahr die Kosten für medizinische Behandlungen von anerkannten Geburtsgebrechen. Diese sind in der Verordnung über die Geburtsgebrechen (GgV) abschliessend aufgeführt. Ausnahmsweise kann die Invalidenversicherung auch für die Behandlung von Leiden aufkommen, die nicht im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen stehen. Ob Ihr Kind diese Voraussetzungen erfüllt, klärt die IV-Stelle individuell ab.

Behandlungen ab dem 20. Altersjahr gehen immer zu Lasten der Krankenversicherung.

Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zur Anmeldung entnehmen Sie dem Merkblatt Leistungen der Invalidenversicherung.

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