| Sozialversicherungsstelle Uri Dätwylerstrasse 11 Postfach 30 6460 Altdorf |
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Die Invalidenversicherung übernimmt bei versicherten Personen vor dem 20. Altersjahr die Kosten für medizinische Behandlungen von anerkannten Geburtsgebrechen. Diese sind in der Verordnung über die Geburtsgebrechen (GgV) abschliessend aufgeführt. Ausnahmsweise kann die Invalidenversicherung auch für die Behandlung von Leiden aufkommen, die nicht im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen stehen. Ob Ihr Kind diese Voraussetzungen erfüllt, klärt die IV-Stelle individuell ab.
Behandlungen ab dem 20. Altersjahr gehen immer zu Lasten der Krankenversicherung.
Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zur Anmeldung entnehmen Sie dem Merkblatt Leistungen der Invalidenversicherung.