Sozialversicherungsstelle Uri
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Massnahmen beruflicher Art

Wenn gesundheitliche Probleme Ihre Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf oder in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit stark beeinträchtigen, können Sie sich für berufliche Massnahmen bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons anmelden. Sie prüft anschliessend, welche beruflichen Massnahmen in Ihrem Fall notwendig, geeignet und angemessen sind, um Sie beruflich wiedereingliedern zu können.

Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zur Anmeldung entnehmen Sie dem Merkblatt Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV.
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