Ausgleichskasse/IV-Stelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf
  Tel. 041 874 50 10
Fax 041 874 50 15
  Öffnungszeiten
Montag-Freitag
09.00 h - 11.30 h
13.30 h - 17.00 h

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News

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01.01.2011 Neuer Beitragssatz der Familienausgleichskasse
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat den Beitragssatz per 1. Januar 2011 von 2.0 auf 1.7 Lohnprozente herabgesetzt.
25.11.2010 Neuerungen bei den Leistungen ab 1. Januar 2011
Der Bundesrat hat Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung per 1. Januar 2011 beschlossen. Die minimale AHV-/IV-Rente steigt von 1’140 Franken auf 1’160 Franken pro Monat (Erhöhung von 1,75%), die Maximalrente von 2’280 Franken auf 2’320 Franken. Auch die Entschädigungen für Hilflose in der AHV/IV werden angepasst.

 

mehr Infos...
25.11.2010 Beiträge der Nichterwerbstätigen
Die Beiträge der Nichterwerbstätigen werden auf dem Vermögen und dem Renteneinkommen berechnet. Neu werden dabei auch die Renten der AHV berücksichtigt, die IV-Renten hingegen weiterhin nicht.
25.11.2010 Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden
Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 460 Franken auf 475 Franken erhöht.
25.11.2010 Vom massgebenden Lohn
Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgebenden den Betrag von (neu) 2’300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Arbeitnehmenden erhoben (Ausnahme: Hausdienstangestellte und andere).
25.11.2010 Der Grenzbetrag
Der Grenzbetrag (Eintrittsschwelle/Mindestlohn) gemäss BVG steigt von 20'520 Franken auf 20'880 Franken. Dadurch steigen auch die Grenzbeträge im Vereinfachten Abrechnungsverfahren.
25.11.2010 Revision des Arbeitslosengesetzes
Durch die Revision des Arbeitslosengesetzes steigt der Beitragssatz der Lohnbeiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,0% auf 2,2%. Ab einem Lohn von 126'001 Franken bis 315'000 Franken wird neu 1% (Solidaritätsprozent) erhoben.
25.11.2010 Anpassung der EO-Beitragssätze
Anpassung der EO-Beitragssätze von 0,3 % auf 0,5 %. Dies hat auf sämtliche Beiträge an die AHV, IV und EO Auswirkungen.
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